AGB
1 Geltung für zukünftige Geschäfte – Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen – Geltung nur gegenüber Unternehmern
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Gegenstand der Geschäftsbeziehungen können die Lieferung von Waren, die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Beratungsleistungen sein. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
1.2 Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung – auch für künftige Verträge mit demselben Kunden -, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie verweisen.
1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, auch ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden das Vertragsangebot vorbehaltlos angenommen haben.
1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts der Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.
1.5 Erklärungen, die der Kunde nach Vertragsschluss uns gegenüber abzugeben hat (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
1.6 Soweit in diesen AGB nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2 Angebot, Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Vertragsangebot. Mit der Bestellung sichert der Kunde zu, die Ware ausschließlich im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit zu nutzen. Wir können sein Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann entweder durch Zusenden einer Auftragsbestätigung oder durch Leistung erfolgen. Die Auftragsbestätigung enthält einen Hinweis (URL) auf diese AGB, die sich der Kunde herunterladen und speichern kann.
2.3 Bestellt der Kunde elektronisch, informieren wir ihn per E-Mail automatisch über den Eingang seiner Bestellung. In der automatischen E-Mail ist die Bestellung nochmals sowie diese AGB aufgeführt. Sie ist nicht die Annahme des Angebots.
2.4 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Vertragsbestandteile (Bestellung, Auftragsbestätigung, AGB, Annahme durch uns) werden gespeichert. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.5 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeitenden nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
2.6 Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung (z.B Gewichte, Maße, Mengen, Gebrauchswerte) sowie unsere Darstellungen zum Gegenstand der Lieferung sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Auf die nachfolgende Ziff. 8 wird verwiesen. Offensichtliche Irrtümer, Rechen-, Druck- und Schreibfehler verpflichten die Comerca GmbH nicht.
2.7 Beauftragt der Kunde eine Fortbildung oder Beratungsleistung, ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung geschuldet und nicht ein Erfolg.
3 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Leistungsverweigerungsrecht
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager Ettlingen gemäß INCOTERMS zuzüglich Verpackung, bei Exportlieferungen Zoll, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Listenpreise, soweit diese dem Vertrag zugrunde liegen, angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Eine Preisanpassung findet nicht statt in Fällen, in denen die Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
3.3 Wir bieten unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften eine elektronische Rechnung an. Diese setzt den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung voraus.
3.4 Der Kaufpreis ist mit Erhalt der Rechnung bzw. der Ware zur Zahlung fällig. Er ist spätestens innerhalb von zehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes in Schriftform oder Textform vereinbart ist. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung streitig, tritt Verzug spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware, der Durchführung der Fortbildung bzw. dem Abschluss der Beratungsleistung ein (§ 286 IV BGB). Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug.
3.5 Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der Rechnungsbetrag auf einem unserer Konten gutgeschrieben wurde. Zur Vermeidung von Fehlbuchungen und daraus resultierenden Fehlmahnungen sind wir darauf angewiesen, beim Zahlungseingang die betreffende Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und die einzelnen Rechnungsbeträge zu erfahren. Diese Daten finden sich auf allen unseren Rechnungen. Wenn der Zahler mit dem Rechnungsempfänger nicht identisch ist, muss bei der Zahlung außerdem angegeben werden, auf wessen Namen die betreffende Rechnung ausgestellt war. Bei Zahlungen, die ohne diese Angaben bei uns eingehen, übernehmen wir keine Gewähr für die richtige Verbuchung.
3.6 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer weiteren Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen.
3.7 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt sind.
3.8 Der Kunde darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese nicht rechtskräftig durch Urteil oder Gerichtbeschluss festgestellt sind oder von uns unbestritten bleiben, es sei denn, die Gegenforderung und die aufgerechnete Hauptforderung sind synallagmatisch miteinander verknüpft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Lieferung bleibt Ziff. 10.3 unberührt
3.9 Wir behalten uns vor, Neukunden gegen Vorauskasse bzw. Nachnahme zu beliefern.
4 Verpackung, Versand, Gefahrübergang
4.1 Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.
4.2 Wir versenden die Ware an einen vom Kunden bestimmten Ort. Mit Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtgeber oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verlusts und der zufälligen Verschlechterung der Ware (Beförderungsgefahr) auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
4.3 Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
5 Lieferzeit, Rücktrittsrecht, Lieferverzug
5.1 Lieferzeitangaben werden in der Auftragsbestätigung angegeben. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
5.2 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Feuer, Explosionen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Material- oder Energiebeschaffung, kriegerische Auseinandersetzungen, Unruhen, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, Verweigerung oder Rücknahme von Import- und Exportlizenzen durch die Regierung, Mangel an Rohstoffen und/oder sonstigen Produkten und/oder Bestandteilen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung sowie einer angemessenen Anlauffrist. Wir teilen dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände unverzüglich mit. Ist dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
5.3 Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleichgültig aus welchem Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung nach Maßgabe der Ziff. 13 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen beschränkt.
5.4 Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn und soweit die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf vom Kunden veranlassten Umständen, insbesondere darauf beruht, dass er seine öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der europäischen Chemikalienverordnung REACH nicht erfüllt.
6 Teillieferungen, Annahmeverzug
6.1 Mangels besonderer Vereinbarung können wir Teillieferungen erbringen, wenn
- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
6.2. Eine unter diesen Voraussetzungen erfolgte Teillieferung gilt im Hinblick auf vereinbarte Lieferfristen als vollständige Lieferung.
6.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Annahmeverzug gerät.
7 Rücksendung von Waren
7.1 Eine Rücksendung von Waren bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
7.2 Erklären wir uns bereit, neue Ware (sofern in unversehrten Originalpackungen) zurückzunehmen, erteilen wir dem Kunden eine Gutschrift in Höhe des gezahlten Kaufpreises der zurückgegebenen Ware. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.
7.3 Bei Produkten, die einer speziellen Lagerung unterworfen sind, z. B. unterhalb von Zimmertemperatur, sowie bei Produkten mit Verfalldatum ist die Rücknahme ausgeschlossen. Chemikalien zur Vernichtung zurückzunehmen, ist uns nach den gesetzlichen Vorschriften nicht möglich. Sonderanfertigungen aller Art und Sonderabfüllungen können nicht zur Gutschrift zurückgenommen werden.
7.4 Vorstehende Regelungen gelten nicht, soweit die Rücksendung auf einen Mangel der Lieferung oder auf Verschulden des Lieferers beruht.
8 Verwendungszweck der Waren, Pflichten des Kunden, Haftung
8.1 Soweit wir bei bestimmten Produkten eine Lieferzusage von dem Verwendungszweck abhängig machen müssen, haftet der Kunde für alle etwaigen Nachteile, die uns aus unzutreffenden Angaben erwachsen. Bei Giften und anderen Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erfolgen darf, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne benutzt werden sollen. Die Verbraucher unserer Waren sind gehalten, auf unsere Produkte die Laboratoriumsrichtlinien der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie anzuwenden. Sie haben die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit den Stoffen zu beachten. Privatpersonen können nicht mit Chemikalien beliefert werden.
8.2 Angaben zur Verwendbarkeit der Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien. Einschlägig identifizierte Verwendungen nach der VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) in der jeweiligen Fassung stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.
8.3 Insbesondere vor der Verwendung für medizinische Zwecke, bei der Lebensmittel- oder Genussmittelverarbeitung, der Pflanzenanzucht u.ä. sind unsere Produkte auf ihre diesbezügliche spezifische Eignung vom Verwender zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Naturstoffe, die immer geringfügigen Gehaltsschwankungen unterliegen. Eine Haftung für diese Verwendung kann daher von uns nicht übernommen werden.
8.4 Beraten wir den Kunden in Wort, Schrift oder durch Versuche, so geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung für uns, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Ware erfolgt außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
9 REACH-Klausel
Gibt der Kunde uns eine Verwendung gemäß Artikel 37.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und 2311 Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) bekannt, die eine Aktualisierung der Registrierung oder des Stoffsicherheitsberichts erforderlich macht oder die eine andere Verpflichtung nach der REACH-Verordnung auslöst, erstattet uns der Kunde alle nachweislichen Aufwendungen. Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, die durch die Bekanntgabe dieser Verwendung und die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen nach der REACH-Verordnung durch uns entstehen. Sollten wir aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes nicht in der Lage sein, diese Verwendung als identifizierte Verwendung einzubeziehen und sollte der Kunde entgegen unserem Rat beabsichtigen, die Ware in der Weise zu nutzen, von der wir abgeraten haben, können wir vom Vertrag zurücktreten.
10 Mängelgewährleistung, Rügepflicht, Sachmangel
10.1 Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10.2 Beanstandete Waren dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht mehr verwendet werden. Bei berechtigter Mängelrüge sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Dies gilt insoweit nicht, als dass sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den vertraglich vorausgesetzten Ort verbracht wurde. Die Rechte des Käufers nach § 439 III BGB werden hierdurch nicht eingeschränkt.
10.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
10.4 Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde ausschließlich unter den nachfolgenden Bestimmungen Schadensersatz verlangen.
10.5 Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir Erstattung der hieraus entstandenen Kosten verlangen.
10.6 Hinsichtlich der Gewährleistungsfrist gilt nachfolgende Ziff. 14
11 Durchführung von Fortbildungen und Beratungsleistungen
11.1 Fortbildungen werden entsprechend dem veröffentlichten Fortbildungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Comerca behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Fortbildungsziel nicht grundlegend verändern.
11.2 Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax oder über das Anmeldeformular auf der Website der Comerca anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform erhält.
11.3 Eine Fortbildung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich.
11.4 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Fortbildung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Fortbildungstages. Die Comerca ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen.
11.5 Die Comerca behält sich vor, eine Fortbildung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Kontaktdaten. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Fortbildungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 10 kommt die Comerca für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die den Teilnehmern durch Absage entstehen, nicht auf.
11.6 Es besteht die Möglichkeit, schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten: Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens 2 Wochen vor dem Fortbildungsbeginn eingeht, entfällt der Preis. Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Fortbildung wird der volle Preis erhoben. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels oder des Eingangs der E-Mail maßgebend. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
12 Eigentum, Schutz- und Urheberrechte
12.1 An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Katalogen und sonstigen Produktbeschreibungen auch in elektronischer Form stehen uns die ausschließlichen Urhebernutzungsrechte zu und dürfen unbefugten Dritten seitens des Kunden nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung behalten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen vor. Der Nachdruck unserer Kataloge, auch auszugsweise, ist ebenso wie eine Verlinkung mit unserem Internetangebot und eine sonstige Nutzung des Internetangebots für eigene Zwecke, nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung zulässig.
12.2 Die dem Kunden ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Fortbildungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Comerca gestattet.
13 Haftung, Ausschlüsse, Beschränkungen
13.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 13 eingeschränkt. Auf die Verjährungsfristen gemäß nachfolgender Ziff. 14 wird hingewiesen.
13.2 Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um wesentliche Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
13.3 Soweit wir gemäß Ziff. 13.1 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
13.4 Soweit wir Auskünfte erteilen oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
13.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
13.6 Vorstehende Einschränkungen dieser Ziff. 13 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
13.7 § 478 BGB bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
13.8 Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsbeschränkungsklausel nicht erfasst.
14 Rücktritt des Kunden
Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden setzt bei Vorliegen eines Mangels der Kaufsache kein Verschulden unsererseits voraus. In allen anderen Fällen kann der Kunde nur bei Vorliegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung zurücktreten.
Ziff. 11.6 bleibt hiervon unberührt.
14 Verjährungsfristen
14.1 Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,
a) bei der von uns gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder
b) der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen oder
c) es handelt sich um Ansprüche aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
d) es handelt sich um Ansprüche, die auf einer / einem von uns übernommenen Garantie oder Beschaffungsrisiko beruhen oder
e) es handelt sich um Schadensersatzansprüche (mit der Einschränkung nachfolgender Ziff. 14.2.).
In vorstehenden Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
14.2 Schadensersatzansprüche, die auf einer verweigerten Nacherfüllung beruhen, unterliegen der verkürzten Verjährung von einem Jahr, wenn die Nacherfüllung nicht innerhalb der auf ein Jahr verkürzten Frist für die Sachmängelansprüche verlangt worden ist.
14.3 Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch bei Ansprüchen nach § 445a BGB, wenn der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgütervertrag iSd § 474 BGB ist.
- Software
15.1 Stellen wir mit unseren Erzeugnissen Software zur Verfügung, räumen wir dem Kunden sowie dem vom Kunden autorisierten Betreiber hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese Software auf den Erzeugnissen, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen.
15.2 Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte – ausgenommen an vom Kunden autorisierte Betreiber – weitergegeben werden. Der Kunde darf Programme nicht kopieren, zurückentwickeln oder zurückübersetzen und keine Programmteile herauslösen.
15.3 Das Nutzungsentgelt für die mit unseren Erzeugnissen zur Verfügung gestellte Software ist, soweit nicht anders vereinbart, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen der Leistungsfähigkeit von an den Kunden gelieferten Erzeugnissen durch Software erfolgt gegen Berechnung.
15.4 Wenn der Kunde selbst oder in seinem Auftrag Dritte Servicearbeiten an den Erzeugnissen durchführen, bedarf es zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen Entgelt.
16 Eigentumsvorbehalt
16.1 Bis zur vollständigen Erfüllung unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus einem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung bleiben wir Eigentümer der Ware.
16.2 Der Kunde verwahrt die Ware aus Ziff. 16.1 unentgeltlich für uns.
16.3 Der Kunde ist berechtigt, die Ware aus Ziff. 16.1 bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
16.4 Wird die Ware aus Ziff. 16.1 vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Ware aus Ziff. 16.1 – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im og. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Ware aus Ziff. 16.1 mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
16.5 Im Falle der Weiterveräußerung der Ware aus Ziff. 16.1 tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum unsererseits anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Ware aus Ziff. 16.1 treten oder sonst hinsichtlich der Ware aus Ziff. 16.1 entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
16.6 Greifen Dritte auf die Ware aus Ziff. 16.1 zu durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns hierfür der Kunde.
16.7 Wir werden die Ware aus Ziff. 16.1 sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.
16.8 Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Ware aus Ziff. 16.1 heraus zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, angerechnet.
17 Exportkontrollklausel
17.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Weitergabe unserer Waren oder der von uns erbrachten Leistungen an Dritte, die jeweils anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften des Exportkontrollrechts zu beachten und einzuhalten. Dabei sind insbesondere die exportkontrollrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie die der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten.
17.2 Der Kunde ist verpflichtet vor der Weitergabe unserer Waren oder erbrachten Leistungen an Dritte, durch geeignete Prüfungen und Maßnahmen sicherzustellen, dass er durch eine solche Weitergabe oder Bereitstellung nicht gegen Embargoverordnungen, insbesondere die der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, auch unter Berücksichtigung etwaiger Umgehungsverbote, verstößt.
17.3 Weiterhin ist der Kunde verpflichtet die Bestimmungen europäischer und US-Amerikanischer Sanktionslisten, bezüglich etwaiger Geschäftstätigkeiten mit den dort aufgeführten Organisationen, Personen und Unternehmen zu beachten. Der Kunde hat außerdem sicherzustellen, dass die Verwendung oder Weitergabe unserer Waren und Leistungen keinen verbotenen oder genehmigungspflichtigen militärischen oder rüstungsrelevanten Zwecken dient, es sei denn, es liegen die entsprechenden notwendigen Genehmigungen hierfür vor.
17.4 Sofern es durch etwaige Prüfungen notwendig wird, hat uns der Kunde auf Anfrage unverzüglich sämtliche Informationen über den Endverbleib und -empfänger sowie den Verwendungszweck unserer gelieferten Waren und Leistungen zur Verfügung zu stellen.
17.5 Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, welche aus der Nichtbeachtung vorgenannter exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Empfänger geltend gemacht werden, vollumfänglich frei und verpflichtet sich zum Ersatz der uns daraus entstandenen Schäden und Aufwendungen.
18 Verwendung von Kundendaten, Datenschutz
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19 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
19.1 Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
20 Streitbeilegung
21 Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungenrechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung muss dann durch eine rechtswirksame Bestimmung, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
Comerca GmbH
Nobelstr. 16a
76275 Ettlingen
Handelsregister Mannheim, HRB 707693
Stand Mai 2021